IMPRESSUM
Claudia Fritzenwenger
Praxis für Podologie
Egerndach 6
83224 Staudach-Egerndach
Kontakt
Aufsichtsbehörde
Landratsamt Gesundheitsamt
Herzog-Friedrich-Str. 6
83278 Traunstein
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Podologe / Podologin
Zuständige Kammer: (keine Zugehörigkeit)
Verliehen durch: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Der Beruf Podologe ist ein Gesundheitsfachberuf. Eine gängige Definition von Podologie lautet nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Podologie grenzt sich damit deutlich ab von der reinen Fußpflege, wie sie von Fußpflegern praktiziert wird.
- Podologe ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung, die derzeit an rund 50 Berufsfachschulen angeboten wird. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre und in Teilzeit maximal vier Jahre. Seit Einführung des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „Medizinischer Fußpfleger“ geschützt. Nur wer die beschriebene Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert hat, darf den Titel „Podologe“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ führen.
Regelungen einsehbar unter: http://www.podo-deutschland.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
WWK Allgemeine Versicherung AG
Marsstr. 37
80335 München
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.