MEDIZINISCHE FUSSPFLEGE
IN BESTEN HÄNDEN
UNSERE LEISTUNGEN

• Podologische Komplexbehandlung
• Behandlung von Clavi (Hühneraugen)
• Behandlung von Ungius Incarnatus (eingewachsener Nagel)
• Behandlung von Mykosenägel (Pilznägel)
• Spangentherapie (Orthonyxie)
• Orthosentherapie / Druckentlastung
• Sämtliche medizinische Fußpflegebehandlungen
Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns!
Bei Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Fußpflege beraten wir Sie gerne.
Telefon: 08641 – 59 26 60
Mobil: 0151 – 43250723
- Zugelassene Podologie-Praxis für alle Krankenkassen
- Behandlungen für Kassen- und Privatpatienten sowie Selbstzahler
- Hausbesuche nach Absprache möglich
Gesunde Füße tragen uns ein Leben lang
Der Fuß ist das wohl anspruchsvollste architektonische Meisterwerk unseres Körpers. Unsere Füße sind die Grundlage der persönlichen Mobilität und somit unseres ganzen Körpers.
Das Berufsbild des Podologen widmet sich auf gesundheitlich medizinischer Basis diesem Körperbereich und soll somit die Zahl an Fußerkrankungen nachhaltig senken. Hervorzuheben ist die klare Abgrenzung der Podologie zur kosmetischen Fußpflege, die sich mit der Pflege gesunder Füße beschäftigt. Die Aufgabe des Podologen besteht stattdessen in der Behandlung pathogener (kranker) Füße, nach Anweisung eines Arztes.
Unser Anspruch: der bestmögliche gesundheitliche Erfolg unserer Patienten & Kunden. Darum arbeiten wir intensiv mit Ärzten und Therapeuten zusammen und achten auf eine engmaschige Behandlung.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Der Beruf Podologe ist ein Gesundheitsfachberuf. Eine gängige Definition von Podologie lautet nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Podologie grenzt sich damit deutlich ab von der reinen Fußpflege, wie sie von Fußpflegern praktiziert wird.
- Podologe ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung, die derzeit an rund 50 Berufsfachschulen angeboten wird. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre und in Teilzeit maximal vier Jahre. Seit Einführung des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „Medizinischer Fußpfleger“ geschützt. Nur wer die beschriebene Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert hat, darf den Titel „Podologe“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ führen.
Regelungen einsehbar unter: http://www.podo-deutschland.de
Mitglied im Deutschen Verband für Podologie (ZFD) e.V.
Beste Fußpflege im Chiemgau
Seit 2020 wurden wir bisher 3x mit dem Award „Beste Fußpflege im Chiemgau“ von chiemgausbeste.de ausgezeichnet. Vielen Dank!


